Schweizer Steueränderungen 2025

Im Januar 2025 ändern sich die Mehrwertsteuerregelungen für Kunden, die aus der Schweiz einkaufen.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Bestellung bei Fruugo oder einem anderen Online-Marktplatz aufgegeben haben, sind Sie möglicherweise mit dem bestehenden Besteuerungsverfahren für aus dem Ausland kommende Artikel vertraut: Für den von Ihnen bestellten Artikel wird beim Kauf keine Mehrwertsteuer fällig. Stattdessen müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer an das Eidgenössische Steueramt entrichten, um Ihren Artikel zu erhalten.

Ab Januar 2025 ändert sich dieses Verfahren grundlegend: Es wird wesentlich einfacher und transparenter, und Ihre Bestellung wird schneller bei Ihnen eintreffen.

Der ab Januar 2025 auf Fruugo angezeigte Preis wird der Endpreis sein, den Sie zu zahlen haben.

Der auf Fruugo ausgewiesene Preis wird alle anwendbaren Steuern enthalten, sodass Sie keine Einfuhrumsatzsteuer mehr entrichten müssen, um Ihren Artikel zu erhalten. Fruugo wird die für Ihre Bestellung berechnete Mehrwertsteuer an das Bundesfinanzamt abführen.

Fruugo wird diese neuen Regelungen für alle Bestellungen einführen, die ab dem 1. Januar 2025 aufgegeben werden.

Sollten wider Erwarten zusätzliche Steuergebühren erhoben werden, wenn Ihre Bestellung eintrifft, kontaktieren Sie uns bitte umgehend über die Fruugo-Hilfeseite, und wir werden uns unverzüglich darum kümmern.

Fruugo ist beim Bundeszentralamt für Steuern unter der Registrierungsnummer CHE-451.700.038 TVA registriert.